Übermittlung nach §301 SGB V

Nach unserem jetzigen Kenntnisstand könnte die Nutzung dieses Verfahrens ab dem 30.06.2026 für sämtliche ambulante Rehaeinrichtungen in der Suchtkrankenhilfe verbindlich werden. Eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit wird allerdings erst am 30.06.2025 erfolgen. Entsprechende Informationen wurden von der DRV und vom Bundesverband Suchthilfe an uns herangetragen. Wir haben nach Rücksprache mit einer großen Anzahl von Kunden aus der ambulanten Suchtberatung die Entscheidung getroffen, auf jeden Fall eine Schnittstelle zur Übermittlung nach §301-Schnittstelle für den Stichtag 30.06.2026 anzubieten.

Für den Fall, dass die genannte Übermittlung nach §301 für ambulante Einrichtungen zur Pflicht wird, werden wir einen speziellen Kommunikationsserver anbieten, der es Ihnen ermöglicht, die Reha-Anträge nach §301 an die DRV zu übermitteln. Auch hierbei wird der Versand/Rückübermittlung direkt aus EBIS heraus möglich sein. Die voraussichtlichen Kosten dafür werden nach unserer Kalkulation zwischen 1000 und 2000 Euro pro Jahr betragen, abhängig von der Größe der Einrichtung und Anzahl der Anträge.