Übermittlung nach §301 SGB V
Seitdem bekannt wurde, dass das §301 Verfahren auch verpflichtend werden würde für ambulante Rehabilitationseinrichtungen haben wir versucht in Kommunikation mit den entsprechenden Stellen zu kommen. Nach zum großen Teil frustrierenden Erfahrungen mit den Rentenversicherungen und Krankenversicherungen, dazu zählen unbeantwortete Anfragen nach dem Einführungstermin, einfache technische Anfragen, etc., stellt sich jetzt heraus das einzelne KVs, wie z.B. die AOK Bayern schon ab dem 30.6.2026 mit der EInführung beginnen werden. Das widerspricht diametral den Aussagen den Aussagen, die uns vorliegen, dass die Einführung bis mindestens 30.6.2027 verschoben werden würde.
Insgesamt betrachten wir das ganze §301 Verfahren als viel zu umständlich und kostenintensiv, insbesondere für Einrichtungen, die pro Jahr nur ein Dutzend Reha-Anträge stellen wollen. Die anfängliche Idee auch die Übermittlung von Anträgen per verschlüsselter E-Mail zuzulassen wurde wohl verworfen. Die technische Lösung, die schon in EBIS integriert ist und nur wenige 100 Euro pro jahr gekostet hätte, wird also nicht zugelassen.
Bitte melden Sie sich gerne bei weiteren Rückfragen bei uns.
