Übermittlung nach §301 SGB V
Seitdem bekannt wurde, dass das §301 Verfahren auch verpflichtend werden würde für ambulante Rehabilitationseinrichtungen haben wir versucht in Kommunikation mit den entsprechenden Stellen zu kommen. Nach zum großen Teil frustrierenden Erfahrungen mit den Rentenversicherungen und Krankenversicherungen, dazu zählen unbeantwortete Anfragen nach dem Einführungstermin, einfache technische Anfragen, etc., stellt sich jetzt heraus das einzelne KVs, wie z.B. die AOK Bayern schon ab dem 30.6.2026 mit der EInführung beginnen werden. Das widerspricht diametral den Aussagen den Aussagen, die uns vorliegen, dass die Einführung bis mindestens 30.6.2027 verschoben werden würde.
Insgesamt betrachten wir das ganze §301 Verfahren als viel zu umständlich und kostenintensiv, insbesondere für Einrichtungen, die pro Jahr nur ein Dutzend Reha-Anträge stellen wollen. Die anfängliche Idee auch die Übermittlung von Anträgen per verschlüsselter E-Mail zuzulassen wurde wohl verworfen. Die technische Lösung, die schon in EBIS integriert ist und nur wenige 100 Euro pro jahr gekostet hätte, wird also nicht zugelassen.
Nichtsdestotrotz werden wir zum 01.01.2027 ein zertifiziertes Verfahren für den §301 anbieten, weil es sich viele Kunden wünschen. Die Daten, die im Rahmen von KDS 4 erfasst werden, können dann direkt per Knopfdruck aus EBIS heraus an die RV/GKV gesendet werden.
Was bedeutet das für Ihre Suchtberatungsstelle?
Sie müssen sich keine Sorgen um komplexe XML-Strukturen, eXTra-Transportstandards oder kryptografische Zertifikate machen. Unsere Software übernimmt die gesamte technische Abwicklung im Hintergrund. Für Sie bleibt die Bedienung so einfach und gewohnt wie bisher.
Unser neues Modul deckt den vollständigen digitalen Lebenszyklus Ihrer Klienten ab und generiert vollautomatisch alle vier gesetzlich geforderten XML-Nachrichtentypen:
1. Der Reha-Antrag (AW01): Direktes Mapping Ihrer bestehenden KDS 4-Dokumentationsdaten (Diagnosen, Suchtmittelbiografien) in das offizielle Antrags-XML der Kostenträger.
2. Die Aufnahmemitteilung (AM01): Schnelle, standardisierte Meldung des tatsächlichen Behandlungsbeginns per Mausklick.
3. Die Entlassungsmitteilung (EM01): Sichere Übermittlung des Behandlungsendes inklusive der Abschlussdaten und Entlassungsgründe.
4. Die Abrechnung (RE01): Integrierte Erstellung und digitaler Versand Ihrer Leistungsabrechnungen (Therapiestunden, Pauschalen) direkt an die GKV-Datenannahmestellen und die DRV.
