KDS 3.0

Deutscher Kerndatensatz für die Suchthilfe

Der seit 2007 gültige Deutsche Kerndatensatz für die Suchtkrankenhilfe (KDS) läuft 2016 aus. Mit dem KDS 3.0, gültig ab 2017, wurden vom Fachausschuss Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) umfangreiche Überarbeitungen des KDS vorgenommen. Der neue KDS berücksichtigt nun die nationalen, kommunalen, regionalen und einrichtungsseitigen Anforderungen besser und integriert auch die Spezifikationen, die sich aus den europäischen Vorgaben ergeben.

Die Entwicklung des KDS in Stichpunkten:

  • ab 1978: Entwicklung eines einheitlichen Datensatzes für die Dokumentation in der Suchtkrankenhilfe durch das IFT
  • 1995-2000: Entwicklung des Europäischen Kerndatensatzes (TDI 2.0)
  • 1998: Verabschiedung der ersten Version des klientenbezogenen,KDS
  • 1999: Verabschiedung des einrichtungsbezogenen KDS
  • 2007: Inkrafttreten des „Neuen KDS“ in der Version 2.0 nach Überarbeitungsprozess durch den Fachausschuss Statistik der DHS
  • 2017: Inkrafttreten des „Neuen KDS“ in der Version 3.0 nach Überarbeitungsprozess durch den Fachausschuss Statistik der DHS
Deutscher Kerndatensatz (KDS)
KDS 3.0

Die Einführung des neuen KDS stellt für die Einrichtungen in der Suchthilfe eine große Herausforderung dar.
Datenbestände im Format KDS 2.0 sind über 10 Jahre lang gewachsen und können ab 2017 ohne die korrekte Umsetzung in den KDS 3.0 nicht mehr zu Vergleichszwecken herangezogen werden.

Ab dem 1. Januar 2017 stehen die neuen Eingabemasken zum KDS 3.0  zur Verfügung (aus der Version von EBIS 9.30):

Die GSDA SL ist seit 12 Jahren mit einer eigener Dokumentationssoftware (EBIS) am Markt und im Bereich Suchthilfe einer der beiden Anbieter mit den höchsten Marktanteilen. Wir bieten darüber hinaus auch als Dienstleistung die Prüfung und Umstellung Ihrer KDS 2.0 – Datenbestände an. Wir haben Prozesse und Softwarelösungen erarbeitet, um auch grössere Datenbestände auf den Stand des KDS 3.0 zu konvertieren. Das stellt sicher, dass Sie durch die Umstellung keine Datenverluste erleiden müssen.