Der seit 2007 gültige Deutsche Kerndatensatz für die Suchtkrankenhilfe (KDS) läuft 2016 aus. Mit dem KDS 3.0, gültig ab 2017, wurden vom Fachausschuss Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) umfangreiche Überarbeitungen des KDS vorgenommen. Der neue KDS berücksichtigt nun die nationalen, kommunalen, regionalen und einrichtungsseitigen Anforderungen besser und integriert auch die Spezifikationen, die sich aus den europäischen Vorgaben ergeben.
Die Entwicklung des KDS in Stichpunkten:
- ab 1978 Entwicklung eines einheitlichen Datensatzes für die Dokumentation in der Suchtkrankenhilfe durch das IFT
- 1995-2000 Entwicklung des Europäischen Kerndatensatzes (TDI 2.0)
- 1998 Verabschiedung der ersten Version des klientenbezogenen,KDS
- 1999 Verabschiedung des einrichtungsbezogenen KDS
- 2007: Inkrafttreten des „Neuen KDS“ in der Version 2.0 nach Überarbeitungsprozess durch den Fachausschuss Statistik der DHS
- 2017: Inkrafttreten des „Neuen KDS“ in der Version 3.0 nach Überarbeitungsprozess durch den Fachausschuss Statistik der DHS